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FAQ

Was ist die Registermodernisierung?

Das Ziel der Registermodernisierung als ein wesentlicher Bestandteil der Digitalisierungsbestrebungen von Bund, Ländern und Kommunen ist es, die Register in Deutschland und in Europa miteinander zu vernetzen. Im Ergebnis sollen bei der Beantragung von Verwaltungsleistungen erforderliche Nachweise und Daten nur noch einmalig von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen erbracht werden müssen. Diese können anschließend automatisch zwischen öffentlichen Stellen ausgetauscht werden.

Das Ziel der Registermodernisierung als ein wesentlicher Bestandteil der Digitalisierungsbestrebungen von Bund, Ländern und Kommunen ist es, die Register in Deutschland und in Europa miteinander zu vernetzen. Im Ergebnis sollen bei der Beantragung von Verwaltungsleistungen erforderliche Nachweise und Daten nur noch einmalig von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen erbracht werden müssen. Diese können anschließend automatisch zwischen öffentlichen Stellen ausgetauscht werden.

Warum brauchen wir die Registermodernisierung?

Eine wesentliche Voraussetzung für die nutzerfreundliche Digitalisierung von Verwaltungsleistungen in Deutschland ist, dass Daten und Nachweise digital übermittelt werden können: am besten nicht immer wieder neu, sondern "once only" (nur einmal). Damit wird es möglich, dass Bürgerinnen und Bürger nicht bei jeder Beantragung von Verwaltungsleistungen ihre bereits in staatlichen Registern gespeicherten Daten selbst umständlich heraussuchen und neu einreichen müssen. Auch europäische Vorgaben (insb. die sog. "Single Digital Gateway"-Verordnung) verpflichten die deutsche Verwaltung zur Umsetzung dieses sog. „Once-Only“-Prinzips.

Um dieses Ziel verwirklichen zu können, müssen Personenverwechslungen ausgeschlossen und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger bei der Erbringung von Leistungen nach dem Onlinezugangsgesetz eindeutig identifiziert werden können. Das Registermodernisierungsgesetz schafft die erforderlichen Voraussetzungen dafür.

Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/registermodernisierung/registermodernisierung-faq-liste.html

Eine wesentliche Voraussetzung für die nutzerfreundliche Digitalisierung von Verwaltungsleistungen in Deutschland ist, dass Daten und Nachweise digital übermittelt werden können: am besten nicht immer wieder neu, sondern "once only" (nur einmal). Damit wird es möglich, dass Bürgerinnen und Bürger nicht bei jeder Beantragung von Verwaltungsleistungen ihre bereits in staatlichen Registern gespeicherten Daten selbst umständlich heraussuchen und neu einreichen müssen. Auch europäische Vorgaben (insb. die sog. "Single Digital Gateway"-Verordnung) verpflichten die deutsche Verwaltung zur Umsetzung dieses sog. „Once-Only“-Prinzips.

Um dieses Ziel verwirklichen zu können, müssen Personenverwechslungen ausgeschlossen und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger bei der Erbringung von Leistungen nach dem Onlinezugangsgesetz eindeutig identifiziert werden können. Das Registermodernisierungsgesetz schafft die erforderlichen Voraussetzungen dafür.

Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/registermodernisierung/registermodernisierung-faq-liste.html

Was ist ein Register?

Register definieren sich gemäß dem Nationalen Normenkontrollrat als alle Daten und Verzeichnisse, die für das Erbringen einer Verwaltungsleistung erforderlich sind und deren Inhalte öffentliches Interesse genießen. Die Registerdaten können zur Unterstützung von administrativen und politischen Entscheidungen sowie für amtliche Statistik genutzt werden.

Register definieren sich gemäß dem Nationalen Normenkontrollrat als alle Daten und Verzeichnisse, die für das Erbringen einer Verwaltungsleistung erforderlich sind und deren Inhalte öffentliches Interesse genießen. Die Registerdaten können zur Unterstützung von administrativen und politischen Entscheidungen sowie für amtliche Statistik genutzt werden.

Kann ich dem Datenaustausch widersprechen?

Bürgerinnen und Bürger sowie Un­ter­neh­men müs­sen Dank des Once-Only-Prinzips Nachweise nur noch einmalig übermitteln. Eine Behörde soll – mit Einverständnis der Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen – vorhandene Daten mit anderen Behör­den ein­fach und sicher austauschen können. Wird das Einverständnis nicht erteilt, werden die Daten für weitere Verwendungszwecke auch nicht gespeichert oder ausgetauscht. Dies kann jede Bürgerin und jeder Bürger für jeden Vorgang eigenständig und neu entscheiden.

Bürgerinnen und Bürger sowie Un­ter­neh­men müs­sen Dank des Once-Only-Prinzips Nachweise nur noch einmalig übermitteln. Eine Behörde soll – mit Einverständnis der Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen – vorhandene Daten mit anderen Behör­den ein­fach und sicher austauschen können. Wird das Einverständnis nicht erteilt, werden die Daten für weitere Verwendungszwecke auch nicht gespeichert oder ausgetauscht. Dies kann jede Bürgerin und jeder Bürger für jeden Vorgang eigenständig und neu entscheiden.

Kann ich sehen, welche Behörde sich meine Daten angesehen hat?

Mit Hilfe des Datenschutzcockpits (DSC) können Bürgerinnen und Bürger selbstständig überprüfen, welche Daten wann und aus welchem Grund zwischen welchen öffentlichen Stellen unter Verwendung der persönlichen Identifikationsnummer innerhalb der letzten zwei Jahre ausgetauscht wurden. Dies ist bequem mit jedem gängigen Internetbrowser von zu Hause aus möglich.

Mit Hilfe des Datenschutzcockpits (DSC) können Bürgerinnen und Bürger selbstständig überprüfen, welche Daten wann und aus welchem Grund zwischen welchen öffentlichen Stellen unter Verwendung der persönlichen Identifikationsnummer innerhalb der letzten zwei Jahre ausgetauscht wurden. Dies ist bequem mit jedem gängigen Internetbrowser von zu Hause aus möglich.

Welche Basisdaten werden zukünftig gespeichert?

Zusätzlich zur Steuer-ID können durch das IDA-Verfahren grundsätzlich folgende Basisdaten in den Registern gemäß Anlage 1 zum IDNrG gespeichert werden: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, aktuelle oder letzte bekannte Anschrift, Auskunftssperren gemäß Bundesmeldegesetz, Sterbedatum, Einzugs- und Auszugsdatum sowie das Datum des letzten Verwaltungskontakts (Monat, Jahr) gemäß § 4 Identitätsnummerngesetz (IDNrG). Diese Basisdaten entsprechen weitgehend den bereits nach § 139b Absatz 3 der Abgabenordnung gespeicherten Daten. Behörden dürfen nur auf die Basisdaten zugreifen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen und gemäß dem zugrundeliegenden Fachgesetz speichern dürfen.

Zusätzlich zur Steuer-ID können durch das IDA-Verfahren grundsätzlich folgende Basisdaten in den Registern gemäß Anlage 1 zum IDNrG gespeichert werden: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, aktuelle oder letzte bekannte Anschrift, Auskunftssperren gemäß Bundesmeldegesetz, Sterbedatum, Einzugs- und Auszugsdatum sowie das Datum des letzten Verwaltungskontakts (Monat, Jahr) gemäß § 4 Identitätsnummerngesetz (IDNrG). Diese Basisdaten entsprechen weitgehend den bereits nach § 139b Absatz 3 der Abgabenordnung gespeicherten Daten. Behörden dürfen nur auf die Basisdaten zugreifen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen und gemäß dem zugrundeliegenden Fachgesetz speichern dürfen.